Jeder kann plötzlich und unabhängig vom Alter in eine Situation kommen, in der andere für einen entscheiden müssen. Damit sichergestellt ist, dass die persönlichen Angelegenheiten im Ernstfall so geregelt werden, wie es sein soll, sollten Vorsorgemaßnahmen getroffen werden. In einer Patientenverfügung wird geregelt, welche ärztlichen Maßnahmen zur medizinischen Versorgung angedacht sind und welche abgelehnt werden. Mit der Vorsorgevollmacht werden Personen des Vertrauens als Stellvertreter benannt, um für einen zu handeln, zu entscheiden oder Verträge abzuschließen.
Hinweis: Individuelle Beratungen können an diesem Termin nicht vorgenommen werden.
Kursleitung: Rüdiger Brüggemann