Nutzungsbedingungen Pressebilder

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Nutzungsbedingungen für Pressebilder der Wirtschafts- und Tourismus GmbH Möhnesee

Copyright Hinweis:Für alle im Bildarchiv präsentierten Fotos besitzt die Wirtschafts- und Tourismus GmbH Möhnesee die uneingeschränkten Nutzungsrechte. Sie sind durch Deutsches, US-Amerikanisches und Internationales Urheberrecht geschützt. Die Aufnahmen dürfen nicht ohne den angegebenen Bildnachweis "Wirtschafts- und Tourismus GmbH Möhnesee" veröffentlicht werden. Die Wirtschafts- und Tourismus GmbH Möhnesee erhält nach Veröffentlichung mindestens zwei Belegexemplare.

Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen (AGB)

AllgemeinesDie nachfolgenden Liefer- und Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle durch die Wirtschafts- und Tourismus GmbH Möhnesee erstellten Angebote, erbrachten Lieferungen und Leistungen. Nach erstmaliger wirksamer Vereinbarung gelten sie auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen. Mangels ausdrücklicher Bestätigung erfolgt die Anerkennung durch Auftragserteilung, durch Annahme von Lieferungen bzw. Download von Daten von unserem Presseservice-Server. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen AGB werden nur verbindlich, wenn sie von der Wirtschafts- und Tourismus GmbH Möhnesee ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Fotografien im Sinne dieser AGB sind sämtliche dem Nutzer des Fotoarchivs überlassenen Werke, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen.

Rechte

Urheber-Rechte, Nutzungsrechte etc.:

Die überlassenen Aufnahmen bleiben stets Eigentum der Wirtschafts- und Tourismus GmbH Möhnesee. Das Bildmaterial ist grundsätzlich nur zur einmaligen Nutzung und für den vereinbarten Verwendungszweck freigegeben. Die Einräumung von Exklusivrechten und Sperrfristen erfordert eine gesonderte Vereinbarung und Freigabeerklärung. Der Nutzer des Fotoarchivs ist nicht berechtigt, die Nutzungsrechte an Dritte weiter zu übertragen. Bearbeitung, Umarbeitung oder Nachbildung der Bilddaten bedarf der Zustimmung.

Persönlichkeitsrechte:

Die Wirtschafts- und Tourismus GmbH Möhnesee haftet nicht, wenn eine auf Fotos abgebildete Person mit einer Veröffentlichung in bestimmten Zusammenhängen nicht einverstanden ist. Zur Vermeidung von Schadensersatzansprüchen empfiehlt es sich, in Zweifelsfällen die Zustimmung abgebildeter Personen vor der Veröffentlichung einzuholen.

Honorare

Die Bilder stehen kostenlos zur Verfügung für - journalistische Zwecke mit inhaltlichem Bezug zur Wirtschafts- und Tourismus GmbH Möhnesee - Honorarpflichtig ist die Verwendung des Bildmaterials für gewerbliche Zwecke ohne journalistischen oder touristischen Bezug (z. B. Produktwerbung etc.). Das Honorar ist mit der Wirtschafts- und Tourismus GmbH Möhnesee auszuhandeln. Vorbehaltlich einer ausdrücklichen abweichenden Regelung gelten Honorarvereinbarungen nur für eine einmalige Veröffentlichung und den angegebenen Zweck. Jede weitere Verwendung (z.B. auch das Produkt begleitende Prospekte oder Werbung, Nachdruck etc.) ist erneut honorarpflichtig und bedarf auch der erneuten Zustimmung. Sämtliche berechneten Honorare und sonstigen Entgelte verstehen sich zuzüglich der jeweils bei Vertragsschluss geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Rechnungen sind stets sofort nach Erhalt und ohne jeden Abzug fällig und zahlbar. Bank- und Versandgebühren sowie sonstige mit der Zahlung verbundene Kosten gehen zu Lasten des Nutzers.

Urhebervermerk / Belegexemplar

Der Urhebervermerk bei Veröffentlichungen lautet wie folgt: "Quelle: Wirtschafts- und Tourismus GmbH Möhnesee". Der Kunde ist verpflichtet, die Veröffentlichung einer Aufnahme entsprechend zu versehen. Wird diese Verpflichtung verletzt, berechnet die Wirtschafts- und Tourismus GmbH Möhnesee einen Aufschlag in Höhe von 100% auf das vereinbarte bzw. zu beanspruchende Grundhonorar. Von jeder Veröffentlichung sind unaufgefordert und kostenlos zwei vollständige Belegexemplare an die Wirtschafts- und Tourismus GmbH Möhnesee zu senden.

Rechtswahl, Gerichtsstand

Für alle vertraglichen Beziehungen, auch bei Lieferung oder Nutzungsrechtseinräumung ins Ausland, gilt ergänzend das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die etwaige Nichtigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Sinn entsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten wirtschaftlichen Regelung am nächsten kommt. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Möhnesee. BenutzerInnen, die gegen die Bestimmungen dieser Benutzungsordnung verstoßen, können von der künftigen Benutzung der Pressebilder ausgeschlossen werden.

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