Aktuelle Regelungen

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Wir stehen stets in engem Kontakt mit den zuständigen Behörden und informieren Euch hier über Änderungen, sobald uns neue Informationen zu einzelnen Punkten vorliegen. (Stand: 07.12.2021)

3G* gilt u.a.:
- im Personennahverkehr
- für nicht-touristische Übernachtungen 
(bei Nachweis eines negativen Tests bei Anreise, muss dieser jeweils im Abstand von zwei Tagen, erneut vorgelegt werden)

2 G* gilt u.a.:
- Restaurants und sonstige Gastronomie
- Ladengeschäfte / Einzelhandel (mit Ausnahmen,
z.B. Supermärkte, Apotheken, etc.)
- touristische Übernachtungen
- Museen, Ausstellungen und Gedenkstätten
- Schwimmbäder und Freizeiteinrichtungen
- Zuschauer:innen bei Sportveranstaltungen
- Weihnachtsmärkte und Volksfeste

2G*-Plus gilt u.a.:
- für Tanzveranstaltungen
- Clubs und Diskotheken

*Nachweis einer vollständigen Impfung oder Genesung oder Test: Schnelltest nicht älter als 24 Stunden oder PCR-Test nicht älter als 48 Stunden. Schüler:innen gelten aufgrund der verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Kinder bis zum Schuleintritt sind getesteten Personen gleichgestellt.

Detaillierte Informationen sind auf der Webseite des Landes NRW zu finden. Über mobile Impfaktionen (Impfen ohne Termin) informiert die Webseite des Kreises Soest.

Terminbuchungen für Corona-Tests.

Der Wohnmobilstellplatz Delecke Nord ist geöffnet (2G-Regelung).

 

An dieser Stelle sind externe Videos in unserer Seite integriert.

Für die Karten Darstellung verwenden wir den Google Maps Dienst.