Der Stellplatz am Nordufer in Delecke (Linkstraße 20a, 59519 Möhnesee) ist terrassenförmig aufgebaut, so dass jeder Gast den Blick auf das westfälische Meer genießen kann und verfügt über etwa 60 Stellplätze. Vorabreservierungen sind nicht möglich.
Ausstattung:
- Sanitäre Anlagen (Duschen*, Toiletten, Wasser)
- Stromanschlüsse
- Entsorgungsstation
- benachbarte Liegewiese mit kleinem Spielplatz und öffentlicher Badestelle
- angrenzendes Gastronomieangebot
Minicamper melden sich bitte vor der Anreise bei uns unter 02924 / 981 391 oder info@moehnesee.de.
Wir empfehlen allen Wohnmobilen aus Richtung Günne kommend am Platz vorbeizufahren und über den Delecker Kreisverkehr zurückzufahren. Um so den Platz aus Richtung Delecke anzufahren.
Weitere Hinweise zum befahren des Wohnmobilstellplatzes.
Konditionen:
Bitte beachten Sie, dass die Gemeinde Möhnesee zum 01.01.2024 eine Beherbergungsabgabe von 2,5 % auf den Übernachtungspreis erhebt. Unser Haus ist dazu verpflichtet, die eingeführte Abgabe zu vereinnahmen und an die Gemeinde Möhnesee abzuführen.
Dauer | Leistung | Preis in € |
24 Stunden (ab Einfahrt) | ÜN, Entsorgung, Strom, Wasser | 28,00 (inkl. 2,5% BHA) ab 01. April 2023 |
bis 30 Minuten (ab Einfahrt) | Entsorgung | 5,00 |
Die Bezahlung erfolgt über einen Parkautomaten und ist möglich mit Münzen, Kreditkarte und EC-Karte.
ACHTUNG! : Automat wechselt nicht!!!
Das Kennzeichen Deines Fahrzeugs wird bei Ein- und Ausfahrt durch eine Kamera erfasst. Somit kann die exakte Aufenthaltsdauer ermittelt und mit dem bezahlten Betrag abgeglichen werden. Hier findest Du die Hinweise zum Datenschutz.
Tipp: Führe für alle Fälle entsprechendes Münzgeld mit oder lade Dir im Vorfeld zuhause die Mobilet-App für das Buchen per Handy herunter (diese kannst Du auch zum Parken und für das Unterstellen deines Fahrrades an der Staumauer nutzen).
Achtung - Kein Winterdienst! Bei Schnee und Eis wird der Platz geschlossen. Im Zweifel ruft uns bitte vorher an.
Fahrzeuge, die kein Wohnmobil sind, müssen an der Linkstraße oberhalb des Platzes kostenpflichtig geparkt werden. Dies gilt ebenso für Anhänger aller Art.
Außerdem ist das Grillen und offenes Feuer laut Freizeitordnung des Ruhrverbandes am Ufer des Möhnesees verboten.