Die aus der Tradition der mittelalterlichen Gottesurteile stammende „Kaltwasserprobe“ war eine „westfälische Spezialität“: Allein im Fürstbistum Münster lassen sich für das späte 16. und frühe 17. Jahrhundert mehrere hundert Wasserproben nachweisen, die teils im Rahmen von Prozessen durch die Obrigkeiten angeordnet wurden, teils aber auch aufgrund einer freiwilligen Meldung der Zaubereiverdächtigen Frauen und Männer zustande kamen. Im Rahmen des Vortrags soll die Rolle der Wasserprobe in den westfälischen Hexenverfolgungen anhand zahlreicher Beispiele herausgearbeitet werden. Prof. Dr. Gudrun Gersmann studierte Geschichte, Romanistik, Philosophie und Germanistik an der Ruhr-Universität Bochum, der Université Genf und an der Sorbonne in Paris und lehrt seit 2012 an der Universität Köln zur Geschichte der Frühen Neuzeit.